Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach VdS 2871
- Anerkannte Sachschutzprüfung: Als VdS-anerkannter Elektrosachverständiger prüfe ich elektrische Anlagen gemäß VdS 2871 und der Klausel SK 3602.
- Umfassender Prüfumfang: Besichtigungen, Messungen, Funktionsprüfungen und Ordnungsprüfungen ermöglichen eine fundierte Bewertung des Anlagenzustands.
- Nachvollziehbare Dokumentation: Der VdS-Befundschein dokumentiert den Anlagenzustand, festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen.
- Aktuelle Fachkenntnisse: Regelmäßige Schulungen gewährleisten eine fachgerechte Prüfung nach den geltenden Normen und Richtlinien.
Fehlerhafte elektrische Anlagen können Brände, Betriebsausfälle und erhebliche Sachschäden verursachen. Mit der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach VdS 2871 unterstütze ich mit elektrocheck Produktions-, Verwaltungs- und Gewerbebetriebe dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und versicherungsvertragliche Anforderungen zu erfüllen. Dauer und Umfang der Prüfung richten sich nach der Größe, Nutzung und Komplexität Ihrer Anlage sowie nach den Vorgaben des Versicherers.
Wann ist eine Prüfung nach VdS 2871 erforderlich?
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Hat Ihr Sachversicherer die Klausel SK 3602 in den Vertrag aufgenommen, müssen die darin festgelegten Prüfanforderungen eingehalten werden.
Die Sachschutzprüfung darf ausschließlich durch einen VdS-anerkannten Elektrosachverständigen durchgeführt werden. Eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 allein ersetzt sie nicht. Umgekehrt entbindet die VdS-Prüfung den Betreiber nicht von anderen gesetzlichen oder normativen Prüfpflichten.
Was umfasst die VdS-Prüfung?
Der versicherte Anlagenumfang wird systematisch untersucht. Die Prüfung umfasst insbesondere:
- Trafostationen, Schaltanlagen und Verteiler
- sichtbare elektrische Installationen von Maschinen
- Kabel- und Leitungsanlagen
- Erdung und Potenzialausgleich
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Beleuchtungs- und Photovoltaikanlagen
- vorhandene elektrische Betriebsmittel
Neben der Besichtigung führe ich Messungen mit geeigneten, kalibrierten Messgeräten durch. Dazu können Messungen des Isolations- und Schleifenwiderstands, Schutzleiter- und RCD-Prüfungen, Strommessungen sowie thermografische Kontrollen gehören.
Geeignete Messprotokolle bereits durchgeführter Prüfungen können berücksichtigt werden. Ich bewerte die Ergebnisse und überprüfe sie anhand repräsentativer Kontrollmessungen. Bei fehlenden, unplausiblen oder auffälligen Messwerten sind zusätzliche Messungen erforderlich.
Funktions- und Ordnungsprüfung
Die Funktionsprüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 berücksichtigt unter anderem Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und weitere sicherheitsrelevante Funktionen. Der konkrete Prüfumfang wird unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Abläufe mit Ihnen abgestimmt.
Im Rahmen der Ordnungsprüfung kontrolliere ich außerdem vorhandene Nachweise, etwa über wiederkehrende Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 oder der Betriebssicherheitsverordnung.
Dokumentation im VdS-Befundschein
Die Ergebnisse werden im Befundschein VdS 2229 dokumentiert. Dieser enthält eine Bewertung des Gesamtzustands, eine eindeutige Zuordnung der festgestellten Mängel und Empfehlungen zu deren Behebung. Damit erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen und die Abstimmung mit Ihrem Versicherer.
Häufig gestellte Fragen
Ist die VdS-Prüfung für jeden Betrieb verpflichtend?
Nein. Sie ist erforderlich, wenn ihre Durchführung, insbesondere durch die Klausel SK 3602, vertraglich vereinbart wurde.
Ersetzt sie die Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3?
Nein. Beide Prüfungen verfolgen unterschiedliche Schutzziele und können nebeneinander erforderlich sein.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Dauer hängt von der Komplexität und Zugänglichkeit der Anlage sowie von den vorhandenen Prüfunterlagen ab.
Was geschieht bei festgestellten Mängeln?
Die Mängel werden bewertet, eindeutig dokumentiert und mit Empfehlungen zur fachgerechten Behebung versehen.