Prüfung von Blitzschutzanlagen nach DIN EN 62305-3
- Äußerer und innerer Blitzschutz: Ich prüfe Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlagen, Blitzschutz-Potenzialausgleich und Überspannungsschutz.
- Normgerechte Anlagenprüfung: Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und der für Ihre Anlage relevanten Anforderungen.
- Sichtprüfung und Messungen: Der Zustand der Anlage wird kontrolliert und durch erforderliche elektrische Messungen fachgerecht bewertet.
- Nachvollziehbare Dokumentation: Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht mit Prüfergebnissen, festgestellten Mängeln und erforderlichen Maßnahmen.
Blitzschutzsysteme dienen dazu, bauliche Anlagen vor physikalischen Schäden durch Blitzeinwirkungen zu schützen und das Risiko von Verletzungen durch Berührungs- und Schrittspannungen zu reduzieren. Damit das Blitzschutzsystem dauerhaft funktionsfähig bleibt, sind fachgerechte Prüfungen erforderlich.
Mit elektrocheck unterstütze ich Unternehmen und Betreiber im Raum Altlandsberg sowie in Berlin und Brandenburg bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3). Dabei beurteile ich den Zustand des äußeren und inneren Blitzschutzes und erkenne mögliche Mängel frühzeitig. Art und Umfang der Prüfung richten sich unter anderem nach der Blitzschutzklasse, der Nutzung des Gebäudes, dem Zustand der Anlage und den geltenden Anforderungen.
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Hat Ihr Sachversicherer die Klausel SK 3602 in den Vertrag aufgenommen, müssen die darin festgelegten Prüfanforderungen eingehalten werden.
Die Sachschutzprüfung darf ausschließlich durch einen VdS-anerkannten Elektrosachverständigen durchgeführt werden. Eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 allein ersetzt sie nicht. Umgekehrt entbindet die VdS-Prüfung den Betreiber nicht von anderen gesetzlichen oder normativen Prüfpflichten.
Was umfasst die Prüfung einer Blitzschutzanlage?
Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht aus dem äußeren und inneren Blitzschutz. Zum Äußeren Blitzschutz gehören Fangeinrichtungen, Ableitungen und die Erdungsanlage. Der innere Blitzschutz umfasst insbesondere den Blitzschutz-Potenzialausgleich sowie Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Funkenbildung, etwa durch die Einhaltung erforderlicher Trennungsabstände. Je nach Schutzkonzept gehören hierzu auch geeignete Überspannungsschutzgeräte.
Je nach Anlage kontrolliere ich unter anderem:
- Fangeinrichtungen und Fangleitungen
- Ableitungen und Verbindungsstellen
- Erdungsanlagen und Trennstellen
- den Blitzschutz-Potenzialausgleich
- Überspannungsschutzgeräte
- Leitungsführungen und Trennungsabstände
- nachträgliche Dachaufbauten wie Photovoltaikanlagen
Dabei achte ich besonders auf mechanische Beschädigungen, Korrosion, mangelhafte Verbindungen und bauliche Veränderungen, die die Wirksamkeit des Blitzschutzsystems beeinträchtigen können.
Sichtprüfung und elektrische Messungen
Neben der Sichtkontrolle können elektrische Messungen erforderlich sein, um die Funktionsfähigkeit wichtiger Verbindungen und der Erdungsanlage zu beurteilen. Abhängig vom vorhandenen Blitzschutzsystem führe ich unter anderem Durchgangsprüfungen, Widerstandsmessungen und Erdungswiderstandsmessungen durch. Auch der Blitzschutz-Potenzialausgleich und vorhandene Überspannungsschutzgeräte werden in die Prüfung einbezogen.
Für die Erdungsanlage können je nach örtlichen Voraussetzungen unterschiedliche Messverfahren zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit dem sichtbaren Zustand der Anlage bewertet.
Welche Prüfungen und Prüffristen gibt es?
Blitzschutzanlagen werden nach ihrer Errichtung erstmals geprüft und anschließend in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Darüber hinaus können Prüfungen während der Errichtung sowie außerordentliche Prüfungen erforderlich sein – beispielsweise nach Blitzeinschlägen, Sturmschäden oder wesentlichen baulichen Veränderungen.
Die empfohlenen Prüffristen richten sich unter anderem nach der Blitzschutzklasse I bis IV. Für Anlagen der Klassen I und II sind grundsätzlich kürzere Prüfintervalle vorgesehen als für die Klassen III und IV. Zusätzliche Anforderungen können sich aus gesetzlichen Vorgaben, besonderen Nutzungsbedingungen oder versicherungsvertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Prüfbericht und Dokumentation
Nach der Prüfung erhalten Sie einen strukturierten Prüfbericht. Darin werden der geprüfte Anlagenumfang, die Ergebnisse der Sichtprüfung und Messungen sowie festgestellte Mängel nachvollziehbar dokumentiert. Je nach Prüfumfang enthält die Dokumentation unter anderem Angaben zur Blitzschutzklasse, zur Erdungsanlage, zum Äußeren und inneren Blitzschutz sowie zu den eingesetzten Messgeräten und ermittelten Messwerten.
Festgestellte Mängel werden den betreffenden Anlagenbereichen zugeordnet und mit Hinweisen zu erforderlichen Maßnahmen versehen. Damit erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen und die weitere Planung Ihrer Blitzschutzanlage.
Häufig gestellte Fragen zur Prüfung von Blitzschutzanlagen (FAQ)
Wie häufig muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?
Die Prüfintervalle hängen insbesondere von der Blitzschutzklasse und der Nutzung des Gebäudes ab. Für Blitzschutzsysteme der Klassen I und II sind grundsätzlich kürzere Prüfintervalle vorgesehen als für die Klassen III und IV. Zusätzliche gesetzliche, behördliche oder versicherungsvertragliche Anforderungen können abweichende Prüffristen vorgeben.
Was wird bei einer Blitzschutzprüfung kontrolliert?
Je nach Anlage prüfe ich unter anderem Fangeinrichtungen, Ableitungen, Verbindungen, Erdungsanlage, Blitzschutz-Potenzialausgleich und Überspannungsschutz. Zusätzlich können elektrische Messungen erforderlich sein.
Muss nach einem Blitzeinschlag erneut geprüft werden?
Nach einem bekannten Blitzeinschlag sollte das Blitzschutzsystem außerordentlich überprüft werden, um mögliche Beschädigungen oder Veränderungen festzustellen.
Was geschieht bei festgestellten Mängeln?
Festgestellte Mängel werden nachvollziehbar dokumentiert und den betreffenden Anlagenbereichen zugeordnet. Sie erhalten Hinweise zu erforderlichen Maßnahmen für die weitere Instandsetzung.